Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftige ich mich hauptsächlich mit Scheidungsverfahren und den mit der Trennung zusammenhängenden Fragen, wie Unterhalt, Sorge- und Besuchsrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Regelung der Rechtsverhältnisse an Wohnung und Hausrat, Schuldenregulierung, etc., auch und soweit die Angelegenheit nach ausländischem Recht zu regeln ist.

Letzteres bedeutet allerdings nicht, dass die gerichtliche Entscheidung im Ausland einzuholen ist. Vielmehr verfügt Deutschland über ein Rechtsystem, das die Richterinnen und Richter verpflichtet, u.a. eine Scheidung nach ausländischem Recht hier in Deuschland vorzunehmen. Mit Interesse wird in der Fachpresse daher die Entwicklung z.B. im türkischen, italienischen oder islamischen Familienrecht verfolgt.

Auch die Eheschließung  und die damit unter Umständen zusammenhängenden Probleme sind ein Teilbereich des Familienrechts.

Selbst dann, wenn man nicht miteinander verheiratet war, kann es nach einer Trennung zu familienrechtlichen Problemen kommen und anwaltlicher Rat bei Unterhalt oder Sorgerecht erforderlich sein.

Fragen des Lebenspartnerschaftsgesetz werden von mir ebenfalls beantwortet.

Soweit mit Eheschließung, der Geburt eines Kindes, Trennung und Scheidung aufenthaltsrechtliche Fragen berührt werden, erhalten Sie von mir kompetenten Rat.