Ausländer- und Asylrecht

Neben dem Familienrecht beschäftige ich mich mit asyl -und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen und FRagen zur Einbürgerung.

Sie können also zu mir kommen, wenn Sie ein Asylverfahren führen oder wenn Sie Fragen zu einem möglichen Aufenthaltsrecht im Anschluß an ein Asylverfahrens haben. Auch bei anderen aufenthaltsrechtlichen Fragen, etwa im Zusammenhang mit Ihrer familiäeren Situation, bin ich gerne für Sie da. Gleiches gilt für rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Durch das neue Aufenthalts- und Staatsangehörigenrecht hat sich einiges geändert. Für bestimmte Personengruppen ist die rechtliche Situation einfacher geworden, für andere wiederum ist es inzwischen noch schwerer, eine sicheren Aufenthaltsstatus zu erlangen. Das hat oft auch damit zu tun, dass das Gesetz selbst Lösungsmöglichkeiten anbietet, die von den jeweiligen Ausländerbehörden aber nur sehr zögerlich umgesetzt werden. Gerade in diesen als unlösbar erscheinenden Fällen kann eine anwaltliche Vertretung weiterhelfen.