Kosten - Regelgebühren

Die Gebühren für eine anwaltliche Beratung sind seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) gilt nur noch für vor dem 01.07.2004 erteilte Aufträge.

Die Gebühren in beiden Gesetzten bemessen sich grundsätzlich nach dem Wert der Angelegenheit. Läßt sich der Wert einer Sache nicht zweifelsfrei ermitteln, gibt es Richtlinien, notfalls muss  er geschätzt werden.

Im Einzelfall kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Je höher der Wert einer Angelegenheit ist, um so höher sind die  Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich auch nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit insbesondere danach, ob nur mit dem Gegner/der Behörde verhandelt wird oder auch noch ein Gerichtsverfahren hinzu kommt.

Je nach Ausgang des Verfahrens kann der Gegner verpflichtet sein, Ihnen die Anwaltskosten zu erstatten.

Genaue Auskunft über die die entstehenden Kosten kann ich nur im Zusammengang mit der konkreten Beratung erteilen, da das Gebührenrecht der Rechtsanwälte leider trotz der Gesetzesänderung noch immer sehr komplex ist und damit einfache Antworten nicht zuläßt.